Ausstellung: Der Prozess um den 20. Juli
Die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz, Generalstaatsanwalt Andreas Heuer und Dr. Gerd Biegel eröffneten die Ausstellung.
Foto: Anja Michaeli
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Oldenburg / am – Im Oberlandesgericht Oldenburg wurde gestern die Wanderausstellung der Dokumentation „Der Prozess um den 20. Juli 1944“ eröffnet. Professor Dr. h.c. Gerd Biegel, Leiter des Instituts für Braunschweigische Regionalgeschichte an der Technischen Universität Braunschweig, hob in der Eröffnungsrede die Bedeutung des Prozesses im Jahr 1952 und den Einfluss des damaligen Generalstaatsanwaltes Dr. Fritz Bauer hervor. Durch die Rechtsprechung wurden die beteiligten Widerstandskämpfer des Attentats auf Adolf Hitler in der Wolfsschanze vom Stigma des Landesverrates befreit.
Professor Dr. Gerd Biegel hat die Hintergründe des Prozesses um den 20. Juli 1944 in Form einer Dokumentation mit historischen Dokumenten, zeitgenössischen Fotografien sowie Ton- und Bildaufzeichnungen aufgearbeitet: Im Vorfeld der niedersächsischen Landtagswahl 1951 hatte Otto Ernst Remer, der als Kommandeur des Berliner Wachbataillons „Großdeutschland“ maßgeblich an der Niederschlagung des Umsturzversuchs beteiligt war, bei einer Veranstaltung der Sozialistischen Reichspartei (SRP) im Braunschweiger Schützenhaus die Attentäter von 1944 als vom Ausland bezahlte Hoch- und Landesverräter beschimpft. Wegen Verleumdung und persönlicher Beleidigung stellte der damalige Bundesinnenminister Dr. Robert Lehr, Mitglied des Widerstands, einen Strafantrag. Während der zuständige Oberstaatsanwalt Dr. Erich Günther Topf die Verfahrenseröffnung zunächst ablehnte, gelang es dem Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer gegen alle Widerstände, den Prozess gegen Remer wegen übler Nachrede zu eröffnen. Ungewöhnlicher Weise übernahm er das Verfahren persönlich, reichte Anklage ein und formulierte sein Ziel „Rehabilitierung der Widerstandskämpfer“ und „sonst nichts“.
Es gelang Bauer, den Widerstand gegen den Unrechtsstaat in den Mittelpunkt zu stellen und die Öffentlichkeit zu interessieren. Seinem Schlussplädoyer käme historische Bedeutung zu, so Biegel. „Ein Unrechtsstaat, der täglich Zehntausende Morde begeht, berechtigt jeden zur Notwehr“, stellte Bauer fest. Es sei darum gegangen, Deutschland zu retten und nicht darum, dem Land zu schaden. In der Urteilsbegründung hieß es, das Unrecht des NS-Staates sei zu verurteilen und das Widerstandsrecht anzuerkennen. Sieben Jahre nach den Hinrichtungen der Widerstandskämpfer wurde ihr Handeln als rechtmäßig anerkannt. „Das Braunschweiger Verfahren bildet die normative Grundlage für die positive Wahrnehmung des Widerstandes gegen den NS-Staat in der Bundesrepublik“, so die niedersächsischen Staatsanwaltschaften. „Der ‚Remer-Prozess‘ vor 60 Jahren gilt heute als eines der wichtigsten juristischen Verfahren mit politischem Hintergrund in der Geschichte der frühen Bundesrepublik.“ Remer wurde wegen übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu drei Monaten Haft verurteilt. Er entzog sich der Gefängnisstrafe durch Flucht ins Ausland. Die SRP wurde verboten. Oberstaatsanwalt Topf wurde nach Lüneburg versetzt und war dort weiter tätig.
„Topf war einer der Juristen, die in der nahtlosen Kontinuität zwischen NS-Amt und Nachkriegstätigkeit im Justizdienst standen“, so Biegel. Topf war seit 1938 Mitglied der NSDAP und Rottenführer der SA. Der Anteil ehemaliger Parteimitglieder der NSDAP lag 1945 in der Braunschweiger Justiz bei 84 Prozent. „Die Pläne der Alliierten, die Justiz auf neue Füße zu stellen, muss man als gescheitert bezeichnen“, erklärte die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz. Auch in der Bevölkerung hatte die Demokratie damals einen geringen Stellenwert: 1948 hielten 57 Prozent der Befragten bei einer Umfrage den Nationalsozialismus immer noch für eine „gute Idee“ und sahen ihn nur „schlecht ausgeführt“, berichtete Biegel in seiner Rede. Es war die Zeit des Verdrängens, endlich solle „ein Schlussstrich gezogen werden“ habe es herausgeschallt, so die Justizministerin. Aber auch zur ersten Ausstellungseröffnung im Jahr 2012 wurde Dr. Gerd Biegel von „älteren Herren“ angegangen: Es seien Landesverräter gewesen und die Ausstellung wäre ein Unding.
„Dieser Prozess sei ohne den amtierenden Generalstaatsanwalt nicht möglich gewesen“, betont Antje Niewisch-Lennartz. „Die niedersächsische Justiz ist stolz darauf, einen Mann wie Fritz Bauer in ihren Reihen gehabt zu haben.“
Dr. Fritz Bauer
Fritz Bauer wurde 1903 als Sohn jüdischer Eltern in Stuttgart geboren. Hier arbeitete er nach seinen Studien der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften bei der Staatsanwaltschaft. 1930 wurde er zum Richter am Amtsgericht Stuttgart ernannt und war damit der jüngste Richter im Deutschen Reich. Bereits 1920 trat er in die SPD ein und zählt zu den Mitbegründern des Republikanischen Richterbundes und war Mitglied im „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“. 1933 wurde er wegen seiner Mitgliedschaft in der SPD in das Konzentrationslager Heuberg und später nach Ulm verbracht. 1936 emigrierte er zunächst nach Dänemark, 1943 nach Schweden. 1949 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde 1950 zum Landgerichtsdirektor und später zum Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht Braunschweig ernannt. In diese Amtszeit fällt der „Remer-Prozess“. Als hessischer Generalstaatsanwalt (ab 1956) hat er die Frankfurter Auschwitz-Prozesse (ab 1963) initiiert. 1957 gab er dem israelischen Geheimdienst Mossad Hinweise auf den Aufenthaltsort des Nazis Adolf Eichmann. 1968 starb Dr. Fritz Bauer in Frankfurt.
Im Rahmen der „Vortragsreihe 2015“ werden am Montag, 20. Juli, 19 Uhr Professor Dr. Gerd Biegel und die Historikerin Dr. Claudia Fröhlich, Kuratorin der Dokumentation, zum Thema der Ausstellung „Der Prozess um den 20. Juli 1944 – Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer und die Befreiung vom Stigma des Landesverrates“ sprechen.
2 Kommentare
Sehr geehrte Frau Michael,
wir sind die Produktionsfirma des Films über Fritz Bauer: http://www.fritz-bauer-film.de, der 2010 auf der Berlinale seine sehr erfolgreiche Weltpremiere hatte und seit dem – nun im 6. Jahr – weltweit tourt.
Ich schreibe Ihnen, um Sie zu informieren, dass die Idee zu der Ausstellung von dem Generalstaatsanwalt von Braunchsweig a.D. Herrn Kintzi (R.i.P.) und der Regisseurin des Films, Ilona J. Ziok stammt, die dann den heutigen Generalstaatsanwalt Norbert Wolf für diese Idee gewannen, was Herr Wolf sofort und gerne bestätigen wird. Aber offensichtlich haben Herr Biegel und Frau Fröhlich Gründe, dies nicht zu würdigen:-).
Aber schön, dass es die Ausstellung gibt!
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Andreas Wald
CV Films Berlin
Herzlichen Dank für den Kommentar. Der Film und die Initiatoren wurden erwähnt und gewürdigt – wie noch zahlreiche andere Details, die sehr interessant waren. Trotzdem ist der Film natürlich wichtig und ich freue mich, dass er jetzt zumindest im Kommentar erwähnt wird. Ich würde ihn auch gerne einmal sehen.