Hände gehören an das Lenkrad
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Lkw-Fahrer zur Zahlung in Höhe von 60 Euro verurteilt.
Foto: WilfriedC / Wikimedia, Lizenz: CC BY-SA 3.0
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Oldenburg (am/pm) – Wer während der Autofahrt sein Handy zum Laden anschließt, muss mit Bußgeld rechnen. Der Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Oldenburg hat einen Lkw-Fahrer zur Zahlung in Höhe von 60 Euro verurteilt.
Der Mann befuhr die A 28 in Oldenburg. Er hielt ein Handy in der Hand, um es zum Laden anzuschließen. Dabei wurde er von der Polizei beobachtet. Das Amtsgericht Oldenburg hatte den Lkw-Fahrer wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons zu der Geldbuße verurteilt. Nach einer Rechtsbeschwerde bestätigte jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg die Entscheidung.
Zur Begründung führten die Richter aus, dass die Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons für denjenigen, der ein Fahrzeug führe, verboten sei, wenn er das Gerät hierfür aufnehmen oder halten müsse. Das Anschließen eines Handys zum Laden stelle eine Nutzung in diesem Sinne dar. Durch § 23 Abs. 1a StVO solle gewährleistet werden, dass der Fahrzeugführer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei habe. Die Nutzung schließe daher sämtliche Bedienfunktionen (zum Beispiel Versendung von Kurznachrichten) und auch Tätigkeiten zur Vorbereitung der Nutzung wie das Anschließen zum Laden ein. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
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