Oldenburg

Haushalt genehmigt: Oldenburg investiert Rekordsumme

Oldenburgs Haushalt für 2025 wurde ohne Auflagen genehmigt, wodurch die Stadt trotz schwieriger Finanzlage eine Rekordinvestition von 117,2 Millionen Euro tätigen kann.

Oldenburgs Haushalt für 2025 wurde ohne Auflagen genehmigt, wodurch die Stadt trotz schwieriger Finanzlage eine Rekordinvestition von 117,2 Millionen Euro tätigen kann.
Foto: Mehaniq41

Oldenburg (pm/ki) Oldenburg kann loslegen: Der städtische Haushalt für das Jahr 2025 ist in Kraft getreten – und ermöglicht Investitionen in Rekordhöhe. Das Niedersächsische Innenministerium hat den vom Rat beschlossenen Haushaltsplan genehmigt – ohne Auflagen. Damit steht der Stadt Planungssicherheit für ein Jahr, in dem trotz angespannter Finanzlage besonders viel Geld bewegt werden kann.

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117,2 Millionen Euro für Investitionen – so viel wie nie zuvor

Die Haushaltssatzung der Stadt ist seit Mittwoch, 19. März, offiziell gültig. Sie bildet die Grundlage dafür, dass 2025 insgesamt 117,2 Millionen Euro investiert werden können – mehr als jemals zuvor. „Mit der Haushaltsgenehmigung haben wir Planungssicherheit und sind zudem voll handlungsfähig“, betont Stadtkämmerin Dr. Julia Figura. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist das keine Selbstverständlichkeit.

Fehlbetrag wird durch Rücklagen gedeckt

Zwar weist der Haushalt im Gesamtergebnis ein Defizit von 91,5 Millionen Euro auf – doch dieses wird durch Rücklagen aus Überschüssen der vergangenen Jahre ausgeglichen. Seit 2017 konnte die Stadt regelmäßig Überschüsse erzielen. Die entsprechende Rücklage ist inzwischen auf rund 189 Millionen Euro angewachsen. Auch für das Haushaltsjahr 2024 rechnet die Stadt mit einem weiteren Plus in Millionenhöhe.

Wirtschaftspläne noch in Prüfung

Die Genehmigung des Ministeriums bezieht sich ausschließlich auf den Kernhaushalt der Stadtverwaltung. Die Wirtschaftspläne 2025 des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft und Hochbau sowie des Bäderbetriebs befinden sich derzeit noch in Prüfung. Der Wirtschaftsplan für den Abfallwirtschaftsbetrieb sowie die Haushaltspläne der Vereinten Oldenburger Sozialstiftung und der Klävemannstiftung enthielten keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen – sie wurden von der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandung zur Kenntnis genommen.

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