Innenstadtwache testet Body-Cams
Oldenburg (zb) In der Polizeiinspektion (PI) Oldenburg / Ammerland werden ab sofort drei Body-Cams getestet. Das niedersächsische Innenministerium will in einem landesweiten Pilotversuch herausfinden, ob die kleinen Überwachungskameras dazu beitragen, gewalttätige Übergriffe auf Polizeibeamte zu reduzieren. Gestern stellten Polizeipräsident Johann Kühme und PI-Leiter Eckhard Wache die neuen Geräte vor.
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„Ich bin sehr froh, dass die PI Oldenburg / Ammerland an dem landesweiten Versuch beteiligt ist“, sagte Kühme. „Die drei Kameras kommen in der Oldenburger Innenstadt zum Einsatz, weil hier ein Hauptpunkt des Einsatzaufkommens ist.“ Sie dürften nur im öffentlichen Verkehrsraum verwendet werden, stellte Kühme klar, der zudem darauf hinwies, dass es sich lediglich um Film- und nicht auch um Tonaufnahmen handelt. „Tonaufnahmen sind derzeit in Niedersachsen nicht erlaubt. Das Gesetz wird zurzeit geändert“, erläuterte er.
„Fakt ist, dass es vermehrt gewalttätige Übergriffe gegen Polizisten gibt“, berichtete Kühme. „In der Polizeidirektion gab es 2010 21 Körperverletzungen gegen Beamte, 2015 waren es 191. 2010 wurde 58 Mal Widerstand gegen Polizisten geleistet, fünf Jahre später 319 Mal. „Von den Body-Cams erhoffen wir uns eine abschreckende Wirkung, denn sie sind nicht nur gut sichtbar, die Beamten kündigen im konkreten Fall auch an, dass sie aktiviert werden“, klärte Kühme auf.
„Ob Body-Cams ein Allheilmittel sind, bleibt abzuwarten“, meinte er weiter. „Ich hoffe aber, dass manch einer zurückhaltender reagiert als das jetzt mitunter der Fall ist. Immer mehr Leute haben sich einfach nicht mehr in der Kontrolle“, bedauerte er. Die Polizisten der Innenstadtwache bestätigen das. Polizeibeamtin Silja Schecker findet die Body-Cam gut. „Ich hoffe, dass sie zu unserer Sicherheit beiträgt. Ich bin zwar selbst noch nicht körperlich angegriffen worden, aber ich habe Kollegen, die das erlebt haben.“ Insbesondere Polizeibeamte mit Migrationshintergrund seien bei gewalttätigen Übergriffen betroffen“, berichtete Kühme und findet das äußerst bedenklich.
In Hessen gibt es bereits erste gute Erfahrungen mit dem Gerät. Auch andere Bundesländer testen die Body-Cams bereits. In Niedersachsen endet die Pilotphase im April 2017. Dann sollen die Ergebnisse landesweit ausgewertet werden. Ob danach alle Beamten mit Kameras ausgestattet werden, ist derzeit noch offen.
Die Body-Cams werden also nur in brisanten Situationen per Knopfdruck eingeschaltet. Die Polizeibeamten, die mit ihnen ausgestattet sind, tragen entsprechende Westen, die darauf hinweisen. Die Kameras sind an einem Tragegurt vorne am Körper befestigt und können auch an der Schulter getragen werden. Die Videos werden nicht direkt zur Wache überspielt. Nach ihrem Einsatz geben die Beamten die Kameras an ihren Vorgesetzten ab. Sie selbst können die Videos nicht ansehen. Der Vorgesetzte entscheidet, ob ein Video gespeichert wird oder nicht. Sind sie relevant, können sie auch zu Gerichtszwecken verwendet werden. Normalerweise werden die Aufnahmen nach 24 Stunden gelöscht.
4 Kommentare
„Die Body-Cams werden also nur in brisanten Situationen per Knopfdruck eingeschaltet.“ …oder besser auch mal ausgeschaltet?
Wenn diese Dinger einen Sinn haben sollen, dann dürfen die einzelnen Polizeibeamten während des Dienstes gar keinen eigenen Zugriff auf die Geräte haben, dann müssen die Dinger die gesamte Dienstzeit laufen um auch Übergriffe oder Arbeitsverweigerungen von Polizeibeamten aufzuzeichnen – und das bitte MIT Ton, also mit einer größtmöglichen Eindeutigkeit.
Leider haben all zu viele Leute mit der Polizei all zu schlechte Erfahrungen gemacht, als daß das noch wirklich und ernsthaft Vertrauenspersonen sein könnten. Woher glauben die eigentlich kommt wohl der mangelnde Respekt, wenn nicht aus einer manchmal durch nichts gerechtfertigten Sebstherrlichkeit und aberwitzigen Willkür, die, wie im Fall eines Handy-Diebstahls an meiner Tochter, den Tätern eindeutig zur Flucht MIT dem Gerät verhalf.
Wenn „die Polizei“ Vertauen zurück gewinnen will, dann durch korrektem und gesetzeskonformen Einsatz, nicht durch noch mehr Lustlosigkeit und Willkürmöglichkeiten!
@Werner Lorenzen-Pranger,
´>…wie im Fall eines Handy-Diebstahls an meiner Tochter, den Tätern eindeutig zur Flucht MIT dem Gerät verhalf.
da hat sie ja echt noch mal Glück gehabt:
Staatsanwalt verhöhnt Grabsch-Opfer
Tja, Karl – was die Intelligenz so mancher im „Dienst für das Volk“ Tätiger angeht, genießen sie diese Geschichte.
Es war Kandidatenkür der Bewerber für die Kommunalwahl. Im Gespräch das, was da eben so unter den Nägeln brennt – z.B. die Infrastruktur, also natürlich auch Straßensanierung und Straßenbau. Ein Mitbürger aus Petersfehn erzählt folgende Geschichte:
Es wurden einige Straßen saniert und er fragt einen Verkehrspolizisten, wie denn nun dort die Vorfahrt geregelt wird. Der Polizist antwortet: Na, dies ist die Vorfahrtstraße, das sieht doch am Straßenbelag!
Kein Witz, werter Karl, es gibt den damals gerammelt vollen Saal der Gaststätte Buntspecht in Petersfehn als Zeugen!
Da fühlt man sich bei solchen Ordnungshütern oder Staatsanwälten, wie sie einen hier schildern, doch gleich richtig gut aufgehoben – oder?
(Übrigens Vorsicht, falls einer weiß welche Straßen gemeint waren! Es gilt natürlich wie überall in Deutschland rechts vor links bzw. die aktuelle Beschilderung!)
🙂
Sollte auf solchen Aufnahmen ein Fehlverhalten der Beamten sichtbar sein wird die Aufnahme zu 100% Opfer eines „technischen Fehlers“ werden.