Oldenburg (zb) – Die Stadtverwaltung Oldenburg hat bereits mitgeteilt, dass die Papiersammlung bislang keinen Gewinn erbringt. Im Gegenteil: Sollte es so weitergehen wie bisher, dass lediglich 40 Prozent der vorhandenen Papiermenge in der Stadt vom Abfallwirtschaftsbetrieb eingesammelt wird, sind Gebührenerhöhungen nicht weit. Die würden dann auf alle Oldenburger zukommen unabhängig davon, welche Tonne sie nutzen.

Welche Möglichkeit hat in diesem Fall der Bürger, sich gegen eine solche Politik zu wehren? „Er kann gegen den Gebührenbescheid Widerspruch einlegen und letztlich auch klagen“, sagt Bernhard Zentgraf, Präsident des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen auf Nachfrage. Und inwiefern ist die Kommunalaufsicht verpflichtet, sich in den Fall einzuschalten, um die Bürger vor unnötigen Gebührenerhöhungen bzw. Geldverschwendung zu schützen? Wir fragten das zuständige Innenministerium und erhielten folgende Antwort:

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„Die Kommunalaufsicht des Niedersächsischen Innenministeriums ist im vorliegenden Fall eine reine Rechtsaufsicht, so dass eine Beanstandung von Beschlüssen oder anderen Maßnahmen der Stadt Oldenburg gem. § 173 Abs. 1 NKomVG lediglich dann möglich ist, wenn ein Gesetz verletzt wird. An der Einschätzung des Niedersächsischen Umweltministeriums, dass eine Gesetzesverletzung bei der Entscheidung, eine eigene Altpapiersammlung einzurichten, nicht erkennbar ist, hat sich nichts geändert.

Darüber hinaus ergibt sich derzeit auch aus haushaltsrechtlicher Sicht keine Erforderlichkeit, kommunalaufsichtlich einzuschreiten. Die Gründe hierfür sind zum einen, dass gem. § 170 Abs. 1 S. 3 NKomVG die Aufsicht so gehandhabt werden soll, dass die Entschlusskraft und die Verantwortungsfreude der Kommune nicht beeinträchtigt werden. Zum anderen sind die Aufsichtsbehörden gem. § 170 Abs. 1 S. 1 NKomVG u. a. auch dafür da, die Kommunen in ihren Rechten zu schützen. Dies gilt auch für das Recht der Stadt Oldenburg, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gem. § 6 Abs. 1 NAbfG die Möglichkeit zur Entsorgung von Altpapier zu haben. Zur Erfüllung ihrer Entsorgungspflicht hat die Stadt das Recht, ein eigenständiges Erfassungssystem aufzubauen, wie dies in Oldenburg geschehen ist.“

„Wir können die Auffassung der Kommunalaufsicht in keiner Weise nachvollziehen. Uns stellt sich die Frage, welchen Wert die haushaltsrechtlichen Vorschriften aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz noch haben, wenn sie selbst bei dem offenkundig unwirtschaftlichen Einstieg der Stadt Oldenburg in die Altpapiersammlung nicht mehr greifen sollen. Es beunruhigt uns, dass die Kommunalaufsicht kein Instrumentarium zu haben glaubt, unwirtschaftliches Handeln zu verhindern. Das Beispiel zeigt: Über die Verwendung öffentlicher Mittel muss die Kommunalaufsicht wesentlich strikter wachen als bisher, wenn sie eine Daseinsberechtigung haben soll“, meint Gerhard Lippert, Haushaltsreferent beim Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen.

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5 Kommentare

  1. Schlaubi Schlumpf
    5. November 2014 um 21.03 — Antworten

    Ich finde, die Befürworter in Verwaltung und Rat und sollten dafür haften. Man hätte es anders kommunizieren können und auch mal bei den Bürgern nachfragen, was die davon halten um in etwa ein Bild zu bekommen. Schade, dass eine persönliche Haftung nicht möglich ist.

    • Markus
      5. November 2014 um 23.25 — Antworten

      Was denn, die Politik fragt die Bürger oder ist mal für die Bürger da? Eher friert die Hölle zu…

    • Barbara Klebinger
      6. November 2014 um 0.38 — Antworten

      …es gibt eigentlich nur eine Grundlage für eine Haftungsinanspruchnahme der Verursacher: grobes Verschulden. ME nach ist als Begründung Folgendes anzuführen: Im Altpapierdesaster wurde kommunales Recht autoritär über gewerbliches Recht gestellt. Voller Geldgier wurden Ausgaben iHv ca. 2,5Mill getätigt und übersehen, daß der Wertstoff Altpapier nicht unter Abfall einzuordnen ist und damit nur Altpapier auf freiwilliger Basis von den Eigentümern zu bekommen war (ca.36%). Mietern wurde von vornherein die Entscheidung über ihr Eigentum verwehrt. Da die zuständige Rätin selbst juristisch gebildet ist, fehlt mir der Glaube, daß sie das Alles übersehen hat- eher wohl weggedrängt nach dem Motto Angst machen durch Drohung von Abfallgebührenerhöhung, dann wird der Widerstand der Bürger schon enden. Übrigens wäre die Erhöhung bei ca. 60tsd Haushalten ca. 4,– Euro – 8,– Euro PRO JAHR gewesen. Hoffentlich findet sich ein Jurist, der die Vorgaben aufnimmt.

  2. Barbara Klebinger
    6. November 2014 um 0.50 — Antworten

    … wie ich mehrfach, letztlich am 13.6.14 schrieb:
    “ Die ARGE führt keine Sammlung durch, sondern holt nach Beauftragung der Eigentümer Altpapier ab. Also keine Sorge: Wo keine Sammlung, da kein Verbot“, so hat auch das Verwaltungsgericht entschieden. Zum Einen erfreulich und beruhigend, zum Anderen stellt sich jetzt die Frage nach Haftung ! Wer haftet für die Verluste und Fehlinvestitionen unserer Stadtkasse ? Diese Frage ist seit der mutwilligen Ausgabe von ca. 2,5 Mill. Euro und der Zwangsverteilung der Tonnen, die genau vor einem Jahr hier in Ofenerdiek am 5.11.13 begann, immer wieder gestellt worden. Hoffentlich findet sich ein Jurist, der diese Frage in Hinblick auf den Tatbestand „grobes Verschulden“ überprüft, seit dem 30.12.13 warte ich auf so einen Ansatz.
    Jetzt ist Herr Krogmann dran, dieses Desaster zu beseitigen-zum Wohl unserer Stadtkasse. Er hat zwar auch am Anfang des Desasters dafür gestimmt, aber jeder darf zu einer sinnvollen, geänderten Haltung kommen!
    Jeder Monat städtische Altpapiersammlung kostet unsere Stadtkasse mind. 20.000,–Euro !
    Es kann nur eine Lösung geben-die sofortige Beendigung.

  3. Michael Reins
    6. November 2014 um 14.16 — Antworten

    Das also war ein Bumerang mit Ansage!

    Es ist erstaunlich, das wir im Stadtrat Juristen haben, die offenbar den Unterschied zwischen einer Sammlung und einer Abholung als solche nicht kennen und nun wohl eines besseren belehrt wurden.
    Die Frage ist nun – wie Frau Klebinger schon ausführte – wer für den entstandenen Schaden aufkommen wird; hier wurde ganz bewußt und in voller Absicht gehandelt um letztlich den Sturkopf einiger offenbar unfähiger Ratsmitglieder durchzusetzen. Das es sich dabei auch noch um Juristen handelt, macht das ganze nur noch schlimmer.

    Man sollte Herrn Bischoff und andere, der ja unbedingt auf einer juristischen Klärung bestand, die Kosten dafür auferlegen oder ersatzweise anbieten, den Stadtrat zu verlassen. Sie machen alles im Stadtrat, nur eben nicht für den Bürger sonder richten entgegen ihrer Aufgabe Schaden an – ob nun finanziell oder auch im Sinne des Ansehens der Stadt Oldenburg als solche.

    Auf diese Art der „Bürgervertreter“ kann ich sehr gut verzichten!
    Wir sollten uns daran machen und herausfinden, ob man eine gesetztliche Möglichkeit zur Verffügung stellt Stadträte ablösen zu können. Mir persönlich reicht es nämlich mittlerweile.

    Bald ist ja auch schon wieder „Weihnachtsmützenfreier“ Lambertimarkt…

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