Oldenburg

Mietpreisbremse für Oldenburg nicht ausgeschlossen

Kommt die Mietpreisbremse auch für Oldenburg?

Kommt die Mietpreisbremse auch für Oldenburg?
Foto: Falk Wiechert

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Oldenburg / Berlin (am) – Das Bundeskabinett beschloss am gestrigen Mittwoch, 1. Oktober, die sogenannte Mietpreisbremse. Die Regierungsparteien hatten sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt. Ziel ist es, für bezahlbare Mieten zu sorgen. Zudem sollen die Maklerleistungen neu geregelt werden: Wer bestellt, soll bezahlen. Das Gesetz soll im Januar verabschiedet werden, damit es dann zeitnah in Kraft treten kann.

Die Regelung besagt, dass bei einer Neuvermietung Wohnungen nicht mehr als zehn Prozent teuerer werden dürfen als vergleichbare Wohnungen in derselben Lage und Größe. Das soll allerdings nur für „angespannte Wohnungsmärkte“ gelten. Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen werden von der Mietpreisbremse ausgenommen.

In zahlreichen Städten wie in Oldenburg stellt sich nun die Frage, ob die Lage als angespannt eingestuft wird. Nach dem neuen Gesetzentwurf liegt ein angespannter Wohnungsmarkt vor, wenn die Mieten und die durchschnittliche Mietbelastung den bundesweiten Durchschnitt deutliche übersteigt. Die Einstufung kann auch dann erfolgen, wenn die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubauten der erforderliche Wohnraum geschaffen wird bzw. ein geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht. Auf dieser Grundlage werden die Bundesländer die Entscheidungen treffen, die Regelung gilt dann jeweils für maximal fünf Jahre.

Den aktuellen Meldungen, dass Oldenburg von der Mietpreisbremse wegen eines fehlenden qualifizierten Mietspiegels ausgeschlossen würde, widersprechen der SPD-Bundestagsabgeordnete Dennis Rohde und der SPD-Landtagsabgeordnete Ulf Prange: „Zunächst ist ein qualifizierter Mietspiegel nicht gesetzliche Voraussetzung“. Momentan gebe es auch gute Gründe, keinen neuen zu erstellen, denn die aktuelle Regelung würde dazu führen, dass die Preise steigen.

Auf Nachfrage im Sozialministerium und bei den Fachpolitikern der Landtagsfraktion wurde den beiden Politikern ausdrücklich zugesichert, dass keine Vorentscheidung zu Ungunsten von Oldenburg gefallen sei. Vielmehr warte man dort noch die genaue Ausgestaltung der Ermächtigungsgrundlage ab, das Ministerium konnte noch keine Prüfung durchführen. „Unter Anbetracht der Regelbeispiele sind wir aber sehr optimistisch, dass man in Oldenburg einen angespannten Wohnungsmarkt feststellen wird. So hatte Oldenburg nach dem Leerstands-Index von empirica im Jahr 2011 den acht-kleinsten Wohnungsleerstand bundesweit“, erklären Rohde und Prange.

Mietspiegel

Ein qualifizierter Mietspiegel, der die ortsüblichen Mietpreise aktuell abbildet, wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Stadt bzw. Gemeinde und/oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt. Er muss alle zwei Jahre aktualisiert werden. Für die Berechnung eines Mietspiegels werden nach derzeitiger Rechtslage die Vertragsabschlüsse der letzten vier Jahre zugrunde gelegt. Ältere Bestandsmieten werden hierbei außer acht gelassen. Dies führt zu einer Diskrepanz zwischen dem Durchschnitt der realen Bestandsmieten und den indexierten Mieten. Die Koalition will diese Regelung in einer zweiten Mietrechtsnovelle 2015 reformieren.

Zurzeit führt die Stadt Oldenburg keinen qualifizierten Mietspiegel. Einen einfachen (also nicht qualifizierten) Mietspiegel bietet die Wohnungsbörse.

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1 Kommentar

  1. Michael Reins
    9. Oktober 2014 um 14.51 — Antworten

    Wieder mal eine Aussage von Herrn Rohde, die absolut unverständlich ist. Das ganze scheint sich wohl gerade eher als eine Art Werbung für die SPD abzuzeichnen, denn es entscheidet niemand im Bundestag, ob in Oldenburg eine Mietpreisbremse in Kraft tritt. Des weiteren ist es keine echte Preisbremse, denn die Mieten steigen nach wie vor im regelmäßigen Abstand wie gehabt. Eine Preisbremse ist es nur, wenn die Zeiträume bis zur nächsten Erhöhungen deutlich verlängert werden; bei Neuvermietungen ist das völlig belanglos. Wer eine Wohnung mit einer verträglichen Miete hat, wird ja nicht wieder ausziehen um etwas anderes zu suchen – also greift nur dort eine Bremse.

    Und natürlich benötigt Oldenburg einen Mietspiegel, dann nämlich würde auch die Willkür beim Sozialamt und dem Jobcenter beendet werden, die sogar ganz frech behaupten, dass sie einen eigenen Mietspiegel hätten.
    Es kann doch nicht sein das man für eine unsanierte Wohnung aus 1969 gerade mal etwas weniger als 1,- € zahlt als für eine Neubauwohnung aus 2014.
    Dort ist der Ansatz etwas zu unternehmen, nur geht das nicht ohne Mietspiegel und einer echten Preisbremse, um wirklich gierige Vermieter in den Griff zu bekommen. Ansonsten werden die ihrerseits nämlich die Mieten bald von 10,- auf 15,- € angehoben haben. Politiker wie Herr Rohde gehen mir mit ihrem Gerede fürchterlich auf den Nerv weil sie im Grunde genommen schon wieder einmal lügen ohne rot zu werden.

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