Oldenburg

Parken wird teurer

Die Parkgebühren in Oldenburg werden ab kommenden Jahr angehoben.

Die Parkgebühren in Oldenburg werden ab kommenden Jahr angehoben.
Foto: Jonas Wendt

Oldenburg (am/pm) Das Parken in der innenstadtnahen Parkzone I soll ab 2023 einen Euro für jede angefangene halbe Stunde betragen (bisher: 60 Cent). Daneben sollen auch die Tarife in den Zonen II (außerhalb des Innenstadtbereiches) und III (Parkplätze an der Messestraße bei den Weser-Ems-Hallen) angepasst werden. Für Zone II ist vorgesehen, die Gebühr von 30 auf 50 Cent je angefangene halbe Stunde zu erhöhen. In der Zone III wird das Parkentgelt ebenfalls von 30 auf 50 Cent für jeweils 30 Minuten angehoben, es bleibt jedoch im Höchstfall bei drei Euro pro Tag. Grund dafür seien die Verkehrswende und eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes.

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Parkzone I soll erweitert werden

Zuletzt waren die Parkgebühren in Oldenburg im Jahr 2011 angehoben worden. Mit der Änderung der Gebührenordnung soll auch die Parkzone I erweitert werden – dies war ebenfalls eine politische Vorgabe. Folgende Straßen sollen künftig zur Parkzone I gehören und sie umschließen: Peterstraße (einschließlich Parkplatz Katharinenstraße PFL), Herbartstraße bis Bismarckstraße, Bismarckstraße, Gartenstraße, Schloßwall, Elisabethstraße, Schleusenstraße, Kanalstraße, Staupromenade, Stau bis Bahnübergang, Alter Stadthafen, Bahnhofsvorplatz, Moslestraße, Bundesbahnweg, Donnerschweer Straße, Pferdemarkt einschließlich der Parkplätze (ausgenommen ist die Marktfläche).

Gründe für die Erhöhung der Parkgebühren

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, sei die Grundlage dafür der von der Ratsmehrheit beschlossene Haushalt für 2022, der eine Erhöhung der Einnahmen aus Parkgebühren um 500.000 Euro vorgegeben hat. Damit sollte die Verkehrswende gefördert werden. Mit der nun gewählten Umsetzung greift die Verwaltung eine gutachterliche Empfehlung aus dem Rahmenplan Mobilität und Verkehr 2030 auf.

In der entsprechenden Projektbegleitgruppe zum Rahmenplan Mobilität und Verkehr war der Vorschlag zur Gebührenerhöhung kontrovers diskutiert worden. Es gab Stimmen, die eine stärkere Anhebung befürworten, und es gab gleichfalls Stimmen, die eine Erhöhung ablehnten. Aus Sicht der Verwaltung und des Planungsbüros birgt eine noch kräftigere Erhöhung der Tarife die Gefahren, dass die bewirtschafteten Parkplätze weniger nachgefragt werden, die Suche nach kostenfreien Parkplätzen zu unnötigem Verkehr führt und die Frequenz in der Innenstadt leidet.

Ein weiterer Anlass für die Erhöhung ist die ab dem 1. Januar 2023 geltende Änderung des Umsatzsteuergesetzes: Demnach ist die Erhebung von Parkgebühren auf „selbständigen“ Parkplatzflächen, die den Charakter einer eigenen öffentlichen Wegeanlage haben und über eine Zufahrt mit Straßenanbindung erschlossen werden, steuerpflichtig. Das gilt in Oldenburg nach überschlägiger Berechnung für 50 Prozent der Parkgebühreneinnahmen. Damit wären – auf der Basis der vor der Corona-Pandemie erzielten Einnahmen – etwa 480.000 Euro ans Finanzamt abzuführen.

Der gutachterliche Vorschlag der Planungsgesellschaft „büro stadtVerkehr“ sieht eine stufenweise Erhöhung der Parkgebühren in den Jahren bis 2025 vor. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung beschränkt sich hingegen zunächst auf eine Anhebung in 2023.

Einnahmen aus Parkgebühren

Durch Corona-bedingte Einschränkungen sind die Einnahmen aus Parkgebühren in den Jahren 2020 und 2021 auf jeweils rund 2,6 Millionen Euro gesunken. Vor der Pandemie lagen die Einnahmen bei etwa 3,4 Millionen Euro (2019).

Weiterer Ablauf

Die Beschlussvorlage der Stadtverwaltung soll am 14. November im Verkehrsausschuss beraten werden. Anschließend wird am 28. November der Stadtrat entscheiden.

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