Oldenburg

Stadion-Neubau: Rat macht den Weg frei

Der Rat der Stadt Oldenburg hat die Rahmenbedingungen für die Finanzierung des geplanten Stadion-Neubaus beschlossen.

Der Rat der Stadt Oldenburg hat die Rahmenbedingungen für die Finanzierung des geplanten Stadion-Neubaus beschlossen.
Foto: Hasan Anac

Oldenburg (pm/ki/am) Der Rat der Stadt Oldenburg hat am Montag, 28. Oktober, die Rahmenbedingungen für die Finanzierung des geplanten Stadion-Neubaus an der Maastrichter Straße beschlossen. Der Beschluss erhielt eine Mehrheit durch die Stimmen von Oberbürgermeister Jürgen Krogmann, SPD, CDU, FDP/Volt, BSW und AfD, sodass die Planungen fortgesetzt werden können.

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In einer Sitzung am 30. September war ein Beschluss über das weitere Vorgehen zunächst vertagt worden. Nun wurde ein modifizierter Beschlussvorschlag verabschiedet. Wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist, dass die Stadt Oldenburg einen Eigenkapitalzuschuss von bis zu 15 Millionen Euro an die Stadion Oldenburg GmbH & Co. KG leisten wird. Weiterhin wurde festgelegt, dass ein durch die Eigenkapitaleinlage erzielter Liquiditätsüberschuss jährlich in den städtischen Haushalt zurückfließen soll. Zudem beschloss die Ratsmehrheit auf Initiative der CDU eine Kostenobergrenze: Die geplante Beauftragung eines Totalunternehmers soll abgelehnt werden können, falls die Investitionssumme von 50,4 Millionen Euro überschritten wird. Eine Kostensteigerung von über zehn Prozent gegenüber der Kalkulation soll dem Rat unverzüglich mitgeteilt werden.

Der Beschluss sieht auch vor, dass die Eigenkapitalstärkung in mehreren Tranchen, abhängig vom Baufortschritt und dem tatsächlichen Finanzbedarf, ausgezahlt wird. Ein Antrag der Grünen, das Thema zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zu verweisen, fand keine Mehrheit.

Im Einklang mit EU-Beihilferecht

Eine von der Stadt beauftragte Rechtsanwaltskanzlei bestätigte, dass der Stadion-Neubau nach den Vorgaben des europäischen Beihilferechts finanziert werden kann. Durch die Anwendung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) lässt sich ein aufwendiges Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission vermeiden. Die Grenze für Investitionsbeihilfen bei Sportinfrastrukturen beträgt nach AGVO bis zu 33 Millionen Euro. Diese Schwelle kann beim Oldenburger Stadionprojekt eingehalten werden – hierzu zählen der Wert des städtischen Grundstücks (geschätzt bis zu 18 Millionen Euro) und der geplante Eigenkapitalzuschuss von maximal 15 Millionen Euro.

Abstimmung mit Land und Bund

Um mögliche rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, sollen die Ergebnisse der rechtlichen Prüfung auf Landes- und Bundesebene sowie gegebenenfalls mit der EU-Kommission abgestimmt werden. Sollte die EU-Kommission ein Notifizierungsverfahren für notwendig halten, würde dieses eingeleitet. Die Dauer eines solchen Verfahrens liegt erfahrungsgemäß bei neun bis 15 Monaten.

Bürgschaft über die Restsumme

Die ursprüngliche Planung sah eine vollständige Kreditfinanzierung des Neubaus durch die Stadiongesellschaft vor, wobei die Stadt eine Bürgschaft für die Kreditaufnahme leisten würde. Die Kommunalaufsicht sah jedoch die Höhe einer solchen Bürgschaft kritisch. Bei einem städtischen Eigenkapitalbeitrag von bis zu 15 Millionen Euro gibt es seitens der Kommunalaufsicht keine grundsätzlichen Einwände gegen eine Bürgschaft der Stadt für die restlichen Kreditsummen.

Nächste Schritte

Mit dem Ratsbeschluss kann nun die Ausschreibung für die technische Beratung zur Vorbereitung des Totalunternehmer-Verfahrens beginnen. Der aktuelle Zeitplan sieht eine Fertigstellung des Stadions für das Ende des zweiten Quartals 2028 vor.

Weitere Informationen

Der Rat hatte bereits am 15. April 2024 den Bau eines neuen Fußballstadions mit einer Kapazität von 10.000 Plätzen, erweiterbar auf 15.000, beschlossen. Gutachten, Konzepte und weitere Informationen zum Stadion-Neubau sind unter www.oldenburg.de/stadion-neubau zu finden.

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