Oldenburg

Stadt ändert Gebührenordnung

Die Stadt Oldenburg senkt die Abfallgebühren. Die Straßenreinigungsgebühren werden ab Januar neu berechnet.

Die Stadt senkt die Abfallgebühren. Die Straßenreinigungsgebühren werden ab Januar neu berechnet.
Foto: Anja Michaeli

Oldenburg (am/pm) Die Abfallgebühren in Oldenburg werden im kommenden Jahr sinken. Auslöser ist die Übernahme des Kompostwerks in Neuenwege, das jetzt von der Stadt Oldenburg betrieben wird. Von einer anderen Regelung werden nicht alle profitieren: Die Straßenreinigungsgebühren werden nach einem neuen System berechnet.

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Zuvor war das Kompostwerk 20 Jahre lang von der Firma Remondis geführt worden. „Wir gehen davon aus, die gleiche Leistung mit geringeren finanziellen Mitteln anbieten zu können, davon werden die Gebührenzahler profitieren“, sagt Erste Stadträtin Silke Meyn. Die Litergebühr in der Abfallsammlung sinkt um 24 Cent (von 1,49 Euro auf 1,25 Euro). Die Jahresgebühr für ein Grundstück mit je 60 Liter Bio- und Restabfall sinkt damit um 15,40 Euro. Für ein Grundstück mit 60 Liter Biotonne und 50 Liter Restabfall beträgt die Ersparnis bei der Jahresgebühr 12 Euro.

Eine weitere Veränderung im Gebührenhaushalt des Abfallwirtschaftsbetriebes ergibt sich bei den Straßenreinigungsgebühren. Die Stadt Oldenburg wird die Grundlage für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren zum 1. Januar umstellen. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg, das Anfang des Jahres ergangen war.

Im Grundsatz stellt die Stadt die Bemessungsgrundlage vom sogenannten Frontmetermaßstab jetzt auf einen Flächenmaßstab um. Ab Januar werden damit die Straßenreinigungsgebühren nach der Größe der Grundstücke bemessen, bislang war die Länge der Grundstücksgrenze zur Straße Maßstab der Berechnung.

„Entgegen der Wahrnehmung vieler Anlieger wird die Gebühr nicht für die Reinigung des unmittelbar anliegenden Straßenteils mit drei, zehn oder 20 Metern gezahlt, sondern für die Reinigung der ganzen, ‚das Grundstück erschließenden‘ Straße“, teilt die Stadtverwaltung mit. Ob nach Frontmetern oder Grundstücksfläche: Es werde zur Ermittlung einer „gerechten“ Gebühr nur ein fiktiver Maßstab gewählt – und dort ist ein Flächenmaßstab gerechter als die eher „zufällige“ Lage des Grundstücks an der Straße.

Das neue System bringt in Summe mehr Gerechtigkeit bei den Gebühren, bislang hatten vor allem Besitzer von sogenannten „Pfeifenstielgrundstücken“ erhebliche Vorteile, weil sie nur mit wenigen Metern Ausfahrtbreite an der Straße lagen und entsprechend gering veranlagt wurden.

Unter dem Strich erwartet die Stadt, dass etwa die Hälfte der Grundstücksbesitzer nach dem neuen System in Zukunft mehr zahlen muss, die andere Hälfte anschließend weniger zahlt. Insgesamt sind die Straßenreinigungsgebühren in absoluten Zahlen eher eine kleinere städtische Gebühr. So beträgt die künftige Gebühr bei einer Grundstücksgröße von 500 Quadratmetern knapp 42 Euro im Jahr bei 14-täglicher Reinigung.

Anwendung findet der neue Berechnungsmaßstab bei etwa 23.000 Grundstückseigentümern. Eine nähere Information erfolgt mit dem Versand Gebührenbescheide im Januar. Der Rat der Stadt wird voraussichtlich am 20. November über die neuen Gebühren entscheiden.

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