Oldenburg (pm) – Das Verwaltungsgericht hat das von der Stadt Oldenburg ausgesprochene sofortige Altpapiersammelverbot für die Arbeitsgemeinschaft Duales System Oldenburg (Arge) zurückgewiesen (die OOZ berichtete). Hier einige Stellungnahmen dazu.

FDP-Ratsfraktion

„Das durch die Stadt ausgesprochene Altpapiersammelverbot hat sich – wie von vornherein prognostiziert – auf der ganzen Linie als Rohrkrepierer erwiesen“, schreibt Hans-Richard Schwartz von der FDP-Ratsfraktion. „Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist die Rechtsposition der Arge in massiver Weise gestärkt worden, während die Position der Stadt eine große Schwächung erfahren hat“, gibt der Ratsherr zu bedenken.

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Die immer wieder von der Ratsmehrheit vorgetragene vollmundige Behauptung, die Stadt befände sich in diesem Rechtsstreit auf der sicheren Seite, habe sich damit als Phantom herausgestellt. „Als Konsequenz kann unseres Erachtens nur gelten, dass die Stadt von der Einlegung einer Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss absieht und umgehend mit der Arge eine Einigung anstrebt. Diese mag letztlich auch darin enden, dass der Arge die Sammeltätigkeit ganz überlassen bleibt und dabei eine verträgliche gemeinsame Lösung für die künftige Verwendung der städtischen Altpapiertonnen sowie entsprechender Fahrzeuge erzielt wird“, sagt Schwartz.

CDU und Freie Wähler

Durch die Altpapier-Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg sehen sich CDU und Freie Wähler in ihrer Auffassung bestätigt. „Wir haben von Anfang an rechtliche Bedenken bezüglich der Durchsetzbarkeit einer Untersagungsverfügung gehabt“, sagte Gruppensprecher Olaf Klaukien, „sind aber leider bei Verwaltung und rot-rot-grüner Ratsmehrheit nicht durchgedrungen. Nach der Entscheidung des Gerichtes muss schnell eine Lösung auf den Tisch, die den finanziellen Schaden für die Gebührenzahler begrenzt. Etwaige Gebührenerhöhungen wegen einer fehlerhaften städtischen Entscheidung dürfen nicht sein“, forderte Klaukien. Er erwarte einen konstruktiven Vorschlag von Oberbürgermeister Jürgen Krogmann.

Die Fortführung des Untersagungsverfahrens ist für die Gruppe CDU/FW-BFO keine Option. „Die Argumentation des Verwaltungsgerichtes ist sehr deutlich. Der Stadt Oldenburg wurde ins Stammbuch geschrieben, was nicht geht“, betonte Klaukien. Dazu gehöre auch das Verdrängen eines funktionierenden privaten Entsorgungssystems vom Markt. „Dies ist auch einer der Hauptkritikpunkte der Gruppe CDU/FW-BFO gewesen“, machte Olaf Klaukien deutlich. Und hier müsse sich auch die rot-rot-grüne Ratsmehrheit fragen lassen, ob sie mit ihrer wirtschaftsfeindlichen Auffassung auf dem richtigen Weg gewesen sei. „Ich bin weiterhin entsetzt darüber, mit welchen Wortbeiträgen die ARGE bei Debatten im Stadtrat von Ratsmitgliedern der rot-rot-grünen Ratsmehrheit in Ecke der Sittenwidrigkeit gestellt worden ist“, sagte Klaukien. Das Verwaltungsgericht habe durch seinen Beschluss auch diesen Aspekt gerade gerückt.

Gruppe Linke/Piratenpartei

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts zum Papiermüllstreit soll in die 2. Instanz, teilt Hans-Henning Adler von der Gruppe Die Linke/Piratenpartei mit. Das Verwaltungsgericht gehe davon aus, dass „bereits eine funktionierende Sammlung durch einen gewerblichen Sammler bestehe“, weshalb dem Privatunternehmen die Sammlung nicht untersagt werden dürfe. Dabei hat das Gericht übersehen, dass dies nur für die Zeit bis zum 31.Dezember 2013 galt. Nur bis zu diesem Zeitpunkt hätte die ARGE eine Genehmigung gehabt. Für die Zeit danach habe die Stadt den freien Gestaltungsspielraum die Papiermüllentsorgung in die eigene Hand zu nehmen oder privaten Anbietern zu überlassen. Wenn man der Stadt dieses Recht absprechen wolle, laufe der Streit auf die Grundsatzfrage hinaus: Darf eine Kommune zum Wohle der Allgemeinheit Entscheidungen treffen, wenn ein Privatunternehmens dadurch in seinen Möglichkeiten, Gewinn zu erzielen, eingeschränkt wird? Dieser Streit solle ausgefochten werden.

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer

Björn Schaeper, Geschäftsführer für den Bereich Umwelt bei der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK), sagt zur Entscheidung: „Der Beschluss des Verwaltungsgerichts hat Signalwirkung für Oldenburg – und darüber hinaus. Das Gericht hat klargestellt, dass ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gewerbliche Konkurrenz nicht einfach verbieten darf, um den Aufbau einer eigenen Sammlung durchzusetzen. Damit stehen die Chancen gut, dass das Sammelverbot auch im Verfahren der Hauptsache aufgehoben wird. Die Stadt sollte nun weitere Rechtsstreitigkeiten vermeiden und aus der für sie defizitären Sammlung aussteigen. Noch hat die Stadt die Chance, eine möglichst günstige Lösung für beide Seiten zu erreichen. So hatte die Arge in der Vergangenheit bereits angeboten, die extra angeschafften Fahrzeuge und Tonnen der Stadt zu übernehmen.“

Bund der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler kommentiert den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg wie folgt: „Wir begrüßen die eindeutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg. Auch im Hauptverfahren stehen die Chancen der Stadt denkbar schlecht. Sie hat sich in der Sache völlig verrannt. Der neue Oberbürgermeister muss dem Schrecken nun ein Ende zu setzen und das städtische Altpapier-Engagement schnellstmöglich beenden. Jedes Abwarten kostet die Steuer- und Gebührenzahler zusätzlich.“

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) sagt dazu: „Die Auseinandersetzung um die Altpapiersammlung in Oldenburg wurde endlich sachlich und neutral bewertet. Das ist eine gute Entscheidung für die Beibehaltung der leistungsfähigen Sammelstrukturen Oldenburger Entsorgungsunternehmen“. Zwar handele es sich noch nicht um das Hauptverfahren, doch nach Auffassung des bvse spricht die Ausführlichkeit und Gründlichkeit, mit der das Gericht seine Entscheidung erläutert hat, dafür, dass die ARGE Duales System Oldenburg gute Chancen hat, ihre gewerbliche Altpapiersammlung in Oldenburg auch in Zukunft durchführen zu können.

Rehbock: „Diese Entscheidung zeigt auch die offensichtliche Unfähigkeit der Stadt Oldenburg als zuständige Behörde, eine staatliche Vollzugsaufgabe objektiv wahrzunehmen, wenn gleichzeitig ein wirtschaftliches Eigeninteresse besteht. Dies offenbart ein bedenkliches Staatsverständnis und erschüttert den Rechtsstaat in seinen Grundfesten.“

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4 Kommentare

  1. Enno Jesse
    7. November 2014 um 16.55 — Antworten

    Liebe Linke,

    Abfallsammlungen sind gemäß §18 Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht genehmigungs- sondern anzeigepflichtig!

    • Barbara Klebinger
      8. November 2014 um 12.12 — Antworten

      Sehr geehrter Herr Jesse,

      …und hinzu kommt, das Altpapier ein Wertstoff ist und damit nicht unter das Kommunalrecht fällt. Weiterhin sind Wertstoffe Eigentum des Abgebenden, der darüber nach BGB entscheidet, wem er sein Eigentum zur Abholung bereitstellt. Sammlung definiert sich anders als Abholung.
      (vgl. meine Beiträge von 2013 bis 13.6.2014)
      Es gibt somit auch nach der Gewerbeordnung keine Vorschrift, der ARGE die Gewerbeerlaubnis für die Altpapierabholung zu untersagen.
      Der AWB wünscht eine andere Sichtweise, damit die Verluste aus dem Altpapierexperiment im großen Topf der kommunalen Abfallwirtschaft untergehen und dann über Abfallgebühren auf uns Bürger verteilt werden können- bei mir ganz bestimmt nicht !
      Jeder Erhöhung über 6,–Euro pa werde ich widersprechen und die städtische Berechnung verwaltungsgerichtlich prüfen lassen.
      Damit der bereits entstandene Verlust nicht die Ausgaben für von den Bürgern gewünschte und für unsere Stadt notwendige Ausgaben verringert, ist darauf zu achten, daß dieser Verlust differenziert von dem Ergebnis des AWB dargestellt wird-als Verlust eines städtischen Gewerbebetriebes.

  2. Michael Reins
    7. November 2014 um 20.04 — Antworten

    Da hat der Herr Adler von der Linken wohl seine Hausaufgaben nicht gemacht, denn sonst wäre ihm klar, dass seine Aussage so vollkommen falsch ist. Bis zum 31.12.2013 war lediglich ein Betrag festgelegt, der an die Stadt gezahlt wird wenn Firma Heine die Abholung des Altpapiers durchführt. Für die Zeit nach dem 31.12.2013 hätte ein neuer Betrag ausgehandelt werden müssen; dabei hat sich die Stadt dann jedoch überlegt, das ganze selbst in die Hand zu nehmen und dabei über diese Schiene an das gute Geschäft mit dem Altpapier zu kommen, dessen Risiko sie 10 Jahre gescheut haben.

    Für einen Rechtsanwalt ist das eine ziemlich armselige Aussage, zumal ihm klar sein muß, das man seitens den OVG nicht anders entscheiden wird – ein wenig Lektüre der bislang veröffentlichten Urteile hätte ihm schon gleich zu Anfang sehr helfen können. Die Oldenburger, die sich mit den dazugehörigen Meldungen befasst haben, wußten schon im Vorfeld wie das ganze ausgehen würde.
    Nur Juristen haben das nicht verstanden was der klare Verstand schon fast herausschreit?
    Zur Ehrenrettung sei natürlich gesagt, das der ehemalige Richter Schwartz das ganze sofort erkannte.

    Das Linke wie Henning Adler nun plötzlich gegen die Prinzipien der Linken arbeiten, ist allerdings sehr beeindruckend. Ob die Bundespartei eigentlich weiß das sie untermeniert wird?!

    Da sich weder SPD noch Grüne geäußert haben, werden wir wohl die nächste Überraschung erleben. Denen ist nun einfach zuzutrauen, dass sie wieder Unfug machen und womöglich eine Beschwerde einlegen wollen. Dann aber wird es Zeit, dass wir unbedingt über die Haftung sprechen, damit nicht der Steuerzahler der Dumme ist und diese kostspieligen Experimente zahlen muß.

    Offenbar ist man nicht Willens, das ganze in Form einer Schadensbegrenzung abzuwickeln. Das zwingt uns dann ja schon förmlich, im Falle des Falles Klage gegen die Stadt Oldenburg einzureichen, um dem Treiben ein Ende zu setzen.

    Warten wir also ab, ob sich der Verstand durchsetzt oder doch die SPD und die Grünen.

  3. A. Köster
    11. November 2014 um 14.18 — Antworten

    Warum dürfen wir als Bürger nicht selbst entscheiden, von wem das Altpapier abgeholt wird?
    Die Stadt droht mit Gebührenerhöhung. Die wäre spätestens nach einem Jahr sowieso gekommen.
    Die Politik sollte seine Mitbürger nicht für dumm halten. Vor allem sollte gegen die jetzt angekündigte Erhöhung eine Sammelklage der Oldenburger eingereicht werden. Für Geldverschwendung sind nicht die Bürger verantwortlich.

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