Oldenburg

Vorbereitungen zur Oberbürgermeisterwahl

Am 28. September können die Oldenburger ihren neuen Oberbürgermeister wählen.

Am 28. September können die Oldenburger ihr neues Stadtoberhaupt wählen.
Foto: Christian Kruse

Oldenburg (pm) Die Oldenburger Bürger_innen sind am 28. September dazu aufgerufen, einen neuen Oberbürgermeister bzw. eine neue Oberbürgermeisterin zu wählen. In der Stadtverwaltung haben die Vorbereitungen bereits begonnen. Nach Erstellung des Wählerverzeichnisses werden ab Ende August die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Oldenburger_innen versendet.

Anzeige

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit drei Monaten ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Oldenburg (Oldb) haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Stimmenabgabe in 88 Wahllokalen

Am Wahltag können Oldenburger_innen ihre Stimmen in einem von 88 Wahllokalen im Stadtgebiet abgegeben. Die Adresse des jeweiligen Wahllokals steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Darüber hinaus kann man sich unter www.oldenburg.de/wahllokalsuche das Wahllokal im Stadtplan anzeigen lassen.

Änderung für Wahlbezirke 112 und 113

Aufgrund des Kramermarktes, der am Wochenende der Wahl eröffnet wird, müssen die Wahllokale der Wahlbezirke 112 und 113 verlegt werden. Betroffene Bürger_innen finden ihr Wahllokal nun im Gebäude der GSG Oldenburg, Straßburger Straße 8. Die Änderungen werden am Wahltag besonders ausgeschildert. Das neue Wahllokal geht auch aus der Wahlbenachrichtigungskarte hervor.

Wenn die Wahlbenachrichtigung fehlt

Sollten Bürger_innen bis zum 7. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und nicht sicher sein, ob sie wahlberechtigt sind, können sie sich im Wahlbüro unter der Telefonnummer 04 41 / 235-63 melden. Dieses sollten sie möglichst bis zum 12. September tun.

Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis

Im Wählerverzeichnis der Stadt Oldenburg (Oldb) sind alle Bürger_innen aufgeführt, die am Wahltag in Oldenburg wahlberechtigt sind. Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 8. bis 12. September zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Wahlbüro eingesehen werden. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der eigenen im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sollte das Wählerverzeichnis unrichtig oder unvollständig sein, kann die betroffene Person bis zum 12. September eine Korrektur beantragen.

Auch Wohnungslose können wählen

Auch Wohnungslose können an der Wahl zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg teilnehmen, wenn sie bis zum 12. September beim Wahlbüro eine Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Das Wahlbüro hält entsprechende Formulare bereit. Für diesen Antrag ist die Vorlage eines aktuellen Personalausweises oder Reisepasses notwendig.

Öffnungszeiten des Wahlbüros

Das Wahlbüro wird ab dem 1. September im Bürgerbüro Mitte (Pferdemarkt 14, Erdgeschoss links) eingerichtet. Dort können zu den üblichen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 8 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr, am 26. September bis 13 Uhr) Briefwahlunterlagen beantragt werden. Auch eine sofortige Stimmenabgabe ist möglich.

Freiwillige Wahlhelfer sind willkommen

Für die insgesamt 94 Wahllokale werden über 750 Wahlhelfer benötigt. „Freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind weiterhin gerne willkommen“, sagt Angela Pauka, stellvertretende Wahlleiterin. „Wir freuen uns über jede Unterstützung.“ Zu den Aufgaben eines Wahlhelfers gehören zum Beispiel die Ausgabe der Stimmzettel, die Kontrolle des Wählerverzeichnisses sowie das Auszählen der Stimmen und die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.

Die Wahllokale haben am 28. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Ein Wahlvorstand besteht aus acht Personen. Die Wahlhelfer wechseln sich am Wahltag ab; eine Schicht dauert somit fünf Stunden. Ab 18 Uhr helfen alle Wahlhelfer beim Auszählen mit. Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer wird eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro in bar ausgezahlt. Dieses Ehrenamt können alle Personen übernehmen, die das aktive Wahlrecht besitzen und nicht von der Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen sind. Anmeldungen nimmt das Wahlbüro der Stadt Oldenburg unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Anschrift sowie einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse unter Telefon 04 41 / 235-3661 oder per E-Mail an wahlhelfer@stadt-oldenburg.de entgegen.

Vorheriger Artikel

Spannende Einblicke in türkische Kultur

Nächster Artikel

Filmfest: Ehrung für Regisseur Philippe Mora

1 Kommentar

  1. Markus
    29. August 2014 um 23.38 — Antworten

    25.- € für 5 Stunden? War da nicht was mit Mindestlohn?

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.