Eine Wahl – zwei Stimmen
Oldenburg (Michael Exner) Bei der Landtagswahl am 9. Oktober haben Sie (wie bei den Bundestags-, aber anders als bei Rats- und Oberbürgermeisterwahlen) zwei Stimmen: Mit der „Erststimme“ (ein Kreuz auf der linken Seite des Stimmzettels) wählen Sie jemanden direkt in den Landtag; mit der „Zweitstimme“ (Kreuz auf der rechten Seite) eine Partei und damit auch deren Landesliste.
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Insgesamt bewerben sich bei dieser Wahl landesweit 14 Parteien, nur sieben aber haben in den Oldenburger Wahlkreisen Kandidatinnen oder Kandidaten nominiert und können so Erststimmen erhalten: SPD, CDU, Grüne, FDP und Linke in beiden, zusätzlich „Volt“ im Norden und „dieBasis“ im Süden.
Die Bezeichnung der Stimmen bedeutet eine Reihen- und keine Rangfolge. Das Erststimmen-Ergebnis entscheidet zwar darüber, wer aus einem Wahlkreis direkt in den Landtag einzieht, auf die Mandatsverteilung zwischen den Parteien – und damit auf die Mehrheitsverhältnisse im Parlament – hat das so gut wie keinen Einfluss.
Dazu muss man sich das Sitzverteilungsverfahren vor Augen führen. Von den 135 Landtagsmandaten werden 87 direkt vergeben: an die Sieger (einfache Mehrheit reicht) in den 87 Wahlkreisen des Landes. Die restlichen 48 entfallen auf die Partei-Listen.
Wie viele Mandate eine Partei erhält, wird nach ihrem Zweitstimmen-Aufkommen berechnet – sofern das mindestens fünf Prozent aller Stimmen beträgt (was drunter liegt, fällt weg). Von dieser Zahl wird die Zahl der direkt Gewählten abgezogen. Die danach verbleibenden Sitze werden über die Landesliste der Partei in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt. Holt eine Partei keine Direktmandate, zählt ausschließlich deren Liste. Holt eine Partei mehr Direktmandate, als sie nach ihrem Zweitstimmen-Ergebnis Anspruch auf Sitze hätte, darf sie die überzähligen behalten. Die anderen Parteien erhalten dann sogenannte Ausgleichmandate, bis das Verhältnis wieder stimmt. Aus diesem Grund hat übrigens der aktuelle Landtag zwei Mandate mehr (137). Die SPD gewann 2017 einen Wahlkreis mehr, als ihr nach dem Ergebnis Sitze zugestanden hätten. Die CDU bekam zum Ausgleich einen drauf.
Mit Ihrer Zweitstimme bestimmen Sie also das Verhältnis der Parteien untereinander (und letztendlich auch über die künftige Landesregierung). Mit Ihrer Erststimme nehmen Sie Einfluss auf die Zusammensetzung einer künftigen Landtagsfraktion – sofern Sie Ihre Erststimme an jemanden vergeben, der eine reelle Chance hat, diesen Wahlkreis auch direkt zu gewinnen. In der aktuellen Situation (und diese Aussage gilt ausschließlich für diese Wahl und für die beiden Wahlkreise der Stadt) sind das allein die Kandidatinnen und der Kandidat von SPD und Grünen.
Sie müssen nicht beide Stimmen abgeben. Sie können sich auf ein Kreuz beschränken, womit Sie allerdings freiwillig auf einen Teil Ihres Einflusses verzichten würden. Sie können Ihre Stimmen auch „splitten“; das heißt: Erststimmen für jemanden von Partei A, Zweitstimme für Partei B. Auf die Gültigkeit des Stimmzettels hat das keinen Einfluss. Nur eines dürfen Sie nicht: auf eine der beiden Seiten des Stimmzettels zwei Kreuze machen.
2 Kommentare
Schade, dass hier nicht die Namen der Direktkandidaten der in OL kandidierenden Parteien stehen.
Die stehen in einem anderen Artikel. https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/politik/landtagswahl-der-spd-droht-die-gruene-gefahr-91194.html