Politik

Wahlrecht: Das Kreuz mit den Kreuzen

Stimmzettel zur Kommunalwahl 2021 in Oldenburg.

Gewusst wie: Die Kreuzchen an der richtigen Stelle zu machen, ist nicht nur eine Frage der politischen Vorlieben.
Grafik: Stadt Oldenburg

Oldenburg (Michael Exner) Alle (Wahl-)Jahre wieder: Es ist schon ein Kreuz mit den Kreuzen. Mal hat man eine Stimme (wie bei der Oberbürgermeisterwahl), mal zwei (wie beim Bundestag Ende September), und bei der Wahl zum Rat am 12. September hat man (maximal) drei Kreuze für den Stimmzettel – bei reichlich Auswahl. Hier einige Infos zur Wahl und ein paar Tipps zum Wahlrecht, damit es keine Unklarheiten gibt.

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Bei der Wahl zum Rat geht es um 50 Sitze (der 51. ist stets für den Oberbürgermeister reserviert). Dafür bewerben sich 315 Bürgerinnen und Bürger – 314 auf den Listen von neun Parteien und einer Wählergruppe. Dazu kommt ein Einzelbewerber. Die Stadt ist in sechs Wahlbereiche (mit jeweils eigenen Listen) eingeteilt.

Bei der Ratswahl haben Sie drei Stimmen. Die können Sie entweder Parteien geben oder Personen. Im ersten Fall akzeptieren Sie die von der jeweiligen Partei vorgegebene Reihenfolge auf der Liste, im anderen Fall kreuzen Sie ihre persönlichen Favoriten an. Unterschiede in der Gewichtung dieser Stimmen gibt es nicht, jede Stimme für eine bestimmte Person kommt auch deren Partei zugute. Am Ende wird folgende Rechnung aufgemacht: Alle für die Kandidaten einer Liste und für diese Liste abgegebenen Stimmen werden zusammengezählt und bilden so die Grundlage für die auf diese Liste entfallenden Mandate.

Sie können auf dem Wahlzettel „kumulieren”. Das heißt: Sie können einem Kandidaten oder einer Partei alle drei Stimmen geben (drei Kreuze hinter den betreffenden Namen). Sie haben auch die Möglichkeit der Abstufung: zwei Stimmen für X, ein Kreuz bei Y.

Sie können „panaschieren”. Das heißt: Sie sind nicht an eine Liste gebunden. Sie können Ihre drei Stimmen quer über den Wahlzettel an drei Parteien oder deren Vertreter verteilen.

Sie können „kumulieren“ und „panaschieren“ auch kombinieren: Zwei Stimmen für Kandidat X von der Partei A, eine Stimme für Bewerberin Y von der Gruppe B. Aber wie Sie auch wählen, immer daran denken: nicht mehr als drei Kreuze insgesamt. Sonst ist der Stimmzettel ungültig.

Nach der Auszählung werden die Mandate berechnet und die Sitze verteilt – in einem mehrstufigen und auf den ersten Blick etwas komplizierten Verfahren. Zunächst wird das Ergebnis (d.h. die Zahl der Sitze) einer Partei oder einer Gruppe auf Stadtebene ermittelt; danach, wie viele Sitze davon auf die einzelnen Wahlbereiche entfallen. Dann wird geprüft, wie viele Stimmen in jedem einzelnen Bereich für die Partei und wie viele für Personen abgegeben worden sind. In diesem Verhältnis verteilen sich dann die Sitze für diese Liste, und die Kandidaten ziehen in den Rat. Möglich also, dass jemand mehr Stimmen bekommen hat, aber jemand vor ihm auf der Liste wegen der besseren Platzierung den Sitz erhält. Das ist in Oldenburg schon mehrfach passiert – und der Fall von Gerd Hochmann hat das vor zehn Jahren gleichermaßen eindrucksvoll wie bitter demonstriert. Der CDU-Vertreter musste 2011 nach 25 Ratsjahren ausscheiden, obwohl er bei der Wahl mit 1555 Stimmen das beste Einzelergebnis aller CDU-Kandidaten erzielt hatte. Die Erklärung: Die Union hatte in Hochmanns Stadtbezirk Mitte-Süd nur einen Sitz erhalten. Da in diesem Bezirk mehr Stimmen für die CDU-Liste als für CDU-Kandidaten abgegeben worden waren, fiel der Sitz an Listenplatz 1 und damit an Maike Würdemann, obwohl die nur 559 Stimmen bekommen hatte. Ein Wunder des Wahlrechts, das überwiegend Unverständnis hervorgerufen hat.

Bei der Oberbürgermeisterwahl (zeitgleich zur Ratswahl) ist das alles viel einfacher. Da gibt es eine Stimme – und die gibt man dem Kandidaten seiner Wahl. Erhält keiner der Bewerber die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen kommt es zwei Wochen später (diesmal zeitgleich zur Bundestagswahl) zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen zur Stichwahl. Im ersten Wahlgang am 12. September treten sechs Bewerber an. Nur zwei von ihnen gehören einer Partei an: Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (SPD) und Ratsherr Jonas Christoper Höpken (Linke). Drei kandidieren ohne Parteibuch für eine Partei: Ulrich Gathmann für die CDU, Daniel Fuhrhop für die Grünen und Andreas Sander für die Piraten. Michael Stille ist auf eigene Rechnung unterwegs.

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