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Schluss mit lustig

Seit Dezember ist der Konsum von Alkohol auf den Linien der NordWestBahn nicht mehr erlaubt. Jetzt werden Verstöße mit 40 Euro geahndet.

Verstöße gegen das Alkoholverbot wird die NordWestBahn ab dem 1. Februar mit 40 Euro ahnden.
Foto: NordWestBahn

Oldenburg (am/pm) Seit dem Fahrplanwechsel am 11. Dezember ist der Konsum von Alkohol auf allen vier Linien der NordWestBahn im Weser-Ems-Netz zwischen Osnabrück, Bremen, Wilhelmshaven und Esens nicht mehr erlaubt. Nach einer Übergangsfrist würden ab dem 1. Februar Verstöße gegen das Alkoholverbot mit 40 Euro geahndet, teilt die NordWestBahn mit.

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Bei Verstößen hat es bisher es zunächst keine Strafe gegeben. Servicemitarbeiter haben die Fahrgäste darauf hingewiesen, dass der Alkoholkonsum in den Zügen nicht gestattet ist. Parallel dazu habe es zahlreiche Informationsaktionen gegeben, so die NordWestBahn, die ein positives Resümee nach sechs Wochen zieht. „In der Kommunikation mit den Fahrgästen gab es bisher keine nennenswerten Schwierigkeiten. Wir stoßen bei fast allen Reisenden auf Akzeptanz und Unterstützung“, sagt NordWestBahn-Geschäftsführer Dr. Rolf Erfurt. „Die bisherigen Rückmeldungen der Reisenden unterstreichen das Ergebnis unserer 2016 durchgeführten Fahrgastbefragung zu dem Thema, bei der 75 Prozent der Befragten ein Alkoholkonsumverbot in den Zügen befürworten.“ Argumente für die Maßnahme seien: der Wunsch nach mehr Sauberkeit, eine verbesserte Atmosphäre in den Zügen, ein größeres Sicherheitsempfinden für die Fahrgäste und ein Vorbildcharakter für mitfahrende Kinder.

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1 Kommentar

  1. robert nähle
    30. Januar 2017 um 21.09 — Antworten

    hicks! watt is‘ da los!? 😉

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