Jobcenter muss Schulbücher zahlen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden: Das Jobcenter muss Schulbücher bezahlen, weil die Pauschalen nicht ausreichend sind.
Foto: Markus Daams / flickr; Lizenz: CC BY 2.0
Niedersachsen / Bremen (am/pm) Schulbedarf kostet mehr Geld, als Empfängern von Hilfeleistungen zur Verfügung gestellt wird. Das ist das Ergebnis einer Studie der Wohlfahrtverbände Caritas und Diakonie im Oldenburger Land. Jetzt hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen erstmals entschieden, dass die Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen vom Jobcenter übernommen werden müssen.
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Geklagt hat eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe, die im Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II stand, dem sogenannten „Hartz IV“. Sie hatte die Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern (135,65 Euro) – die von der Schule nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit leihweise zur Verfügung gestellten werden – und eines grafikfähigen Taschenrechners (76,94 Euro) vom Jobcenter als Zusatzleistungen zum Regelbedarf gefordert. Das Jobcenter bewilligt mit dem „Schulbedarfspaket“ eine Pauschale von insgesamt 100 Euro pro Schuljahr. Für eine konkrete Bedarfsermittlung fehle eine Rechtsgrundlage, so das Landessozialgericht in seiner Begründung.
Schulbuchkosten sind Mehrbedarfsleistungen, hat das Landessozialgericht entschieden. Bücher würden nicht von der Schulbedarfspauschale umfasst, sondern müssten grundsätzlich aus dem Regelbedarf bestritten werden. Da dieser jedoch nur Kosten für Bücher jeglicher Art von zirka 3 Euro monatlich vorsehe, seien hierdurch die notwendigen Schulbuchkosten nicht gedeckt. Andere Leistungen sind dafür nicht vorgesehen. Der Gesetzgeber müsse aber das gesamte menschenwürdige Existenzminimum sicherstellen und dazu gehören auch die Kosten für den Schulbesuch – und das gelte auch für Einmalbedarfe wie Schulbücher. Demgegenüber seien die Kosten für grafikfähige Taschenrechner von der Schulbedarfspauschale abgedeckt, weil er nicht für jedes Schuljahr erneut angeschafft werden, sodass die Pauschalen insgesamt ausreichend seien.
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