Genossenschaftliche Bürgerbeteiligung an Stromtrassen
Rastede (zb/pm) „Die technische Entwicklung zur dezentralen Energieerzeugung, die politisch gewollte Energiewende und das hervorragende Image der Genossenschaft in Politik und Gesellschaft haben den Trend zu Bürger-Energiegenossenschaften gefördert“, erklärte Georg Litmathe, Verbandsdirektor beim Genossenschaftsverband Weser-Ems, anlässlich der Jahrespressekonferenz in Rastede. „Da ist richtig Dynamik in die Entwicklung gekommen“, stellte er fest. Während es Ende 2007 nur vier Energiegenossenschaften in Weser-Ems gegeben hätte seien es mittlerweile 66. Somit handelt es sich um die größte Mitgliedergruppe im Verband.
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Um die Energiewende erfolgreich weiterführen zu können, müsse jedoch der erforderliche Ausbau der Übertragungsnetze konsequent vorangetrieben werden, forderte der Verbandsdirektor. „Da die notwendige Akzeptanz hierfür bei den betroffenen Bürgern oft nicht gegeben ist, werben wir für Konzepte einer genossenschaftlichen Bürgerbeteiligung an Stromtrassen.“
Die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefährdeten den Erfolg der Energiewende als gesellschaftliches Gemeinschaftsprojekt, befürchtete Litmathe. Bürgerenergie sei mittlerweile zum Marktführer der Erneuerbaren Energien geworden. Etwa 50 Prozent des in Deutschland erzeugten Ökostroms werde mit Anlagen produziert, die den Bürgern gehörten. Dazu zählten Landwirte, Gewerbetreibende und Zusammenschlüsse von Bürgern, wie beispielsweise Energiegenossenschaften. Sie sollte gestärkt statt geschwächt werden, meinte Litmathe.
„Wir treten daher dafür ein, die Direktversorgung mit Bürgerstrom zu stärken. Zur Direktversorgung zählen der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms, der Direktverbrauch, also den Verbrauch des Stroms in der unmittelbaren Umgebung der Erzeugung sowie die Direktlieferung, die Belieferung mit Bürgerstrom aus erneuerbaren Energieanlagen,“ so Litmathe.
Dabei sollten die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass dieses auch für genossenschaftliche Eigenstromerzeugung und -vermarktung gelten kann. Die genossenschaftliche Mitgliederversorgung sollte mit den Möglichkeiten der Selbstversorgung von Einzelinvestoren gleichgestellt werden.
Der Entwurf des EEG 2014 sehe ab 2017 öffentliche Ausschreibungsverfahren für alle Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien vor. Dieses bringe erhebliche bürokratische Anforderungen mit sich, die regionale Initiatoren vor sehr hohe Herausforderungen stellen würden. Der Verband werbe dafür, dass örtliche Bürger-Energieprojekte von dieser geplanten Ausschreibung ausgenommen werden. „Ansonsten wird diesen Bürgerprojekten der Boden entzogen und der Weg frei gemacht für die großen Energiekonzerne und Fondsgesellschaften“, so die Einschätzung des Verbandsdirektors.
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